Vignettenpflicht

Zusatzschild Keine Vignettenkontrolle für Fahrten bis zur Grenze

Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen besteht bereits seit 1997 Mautpflicht. Es gab von Anfang an für bestimmte Streckenabschnitte Sonderregelungen. So beispielsweise die Korridorvignette in Vorarlberg (endete allerdings mit 04.07.2013). Auch beim Streckenabschnitt auf der A 12 von der Staatsgrenze Kiefersfelden bis zur Autobahnausfahrt Süd bestand eine Sonderregelung. Es war zwar auf dem Papier ein mautpflichtiger Streckenabschnitt, allerdings gab es eine Vereinbarung, dass die ASFINAG keine Vignettenkontrollen bei Fahrzeugen unter 3,5 t durchführte.

Mit 1. Dezember 2013 wurden diese Vereinbarungen seitens der ASFINAG „gekündigt“. So gab es von einem auf den anderen Tag nicht nur enorm viele Verwaltungsstrafen, da die meisten Touristen noch immer glaubten, dass dieser Streckenabschnitt vignettenfrei befahren werden kann. Nein, es kam auch zu einer enormen Verkehrsbelastung innerhalb der Stadt Kufstein. Viele Touristen, die über die Grenze kamen, um zu Orten wie Ellmau, Scheffau, Going, Kitzbühel, St. Johann in Tirol oder nach Osttirol weiterzufahren, wollten für den geringen Streckenabschnitt auf der Autobahn keine Maut bezahlen und wichen so über die Bundesstraße durch Kufstein aus, was zu gewaltigen Staus und Verkehrsbelastungen führte.

Bereits direkt nach der Grenze wurden viele Autofahrer, die dennoch die Autobahn benutzten, aber keine gültige Vignette hatten, zur Kasse gebeten. Die Ersatzmaut beträgt Euro 120,00, im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens drohen Strafen von € 300,00 bis € 3.000,00.

Nunmehr hat sich die Politik durchgerungen, für diese kurzen Streckenabschnitte doch die Mautpflicht aufzuheben. Mit 15. Dezember 2019 werden folgende Streckenabschnitte für PKWs bis zu 3,5 t mautfrei benutzbar sein:

  1. die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,

  1. die zu errichtenden Bypassbrücken auf der Mautstrecke A 7 Mühlkreis Autobahn zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und der Anschlussstelle Urfahr,

  1. die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,

  1. die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und

  1. die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn.

Achtung! Diese Ausnahmeregelungen gelten nur für Fahrzeuge, für die eine zeitabhängige Maut, also eine Vignette, vorgesehen ist. Fahrzeuge über 3,5 t, also nicht nur LKWs, sondern auch größere Wohnmobile etc., für welche eine GO-Box notwendig ist, gilt die Mautbefreiung nicht. Für diese Fahrzeuge gilt Mautpflicht weiterhin auch dort!

Wir hoffen, dass durch diese Regelung die Grenzstädte, wie Kufstein, wieder spürbar entlastet werden.

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