Brauche ich ein Testament
Diese Frage hängt nicht vom Alter ab, sondern ob ich im Falle, dass mir etwas zustößt, mit dem Ergebnis der gesetzlichen Regelung einverstanden bin. Es ist also zunächst zu prüfen, was mit meinem Vermögen passieren würde, wenn ich keine letztwillige Verfügung hinterlasse. Bin ich mit diesem Ergebnis nicht einverstanden oder will ich eine zusätzliche Regelung, dann ist es zweckmäßig, ein Testament oder ein Kodizill zu verfassen.
Unsere Kanzlei ist gerne bereit, in einem ausführlichen Gespräch zu erörtern, wie die gesetzliche Erbfolge im Einzelfall ausschaut und, wenn es notwendig ist, ein Testament zu verfassen
Darüber hinaus ist es bei geänderten Lebensverhältnissen jederzeit möglich, das Testament wiederum abzuändern. Welche einzelnen Punkte im Testament zweckmäßig sind, also wer Erbe sein soll und welche sonstigen Regelungen ich wünsche, sollten sodann auf den Einzelfall zugeschnitten sein.
Der erste Schritt ist also, die derzeitige persönliche Situation zu erörtern, sich zu erkundigen, welche Folgen es haben würde, keine letztwillige Verfügung zu hinterlassen und dann die gewünschten Folgen in einer letztwilligen Verfügung zu verfassen. Auch eine Hinterlegung der letztwilligen Verfügung in der Kanzlei ist möglich. Solche Hinterlegungen werden im Zentralen Testamentsregister registriert.
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